AGB

CIB-Computer Dr. Grüneberg GmbH (CIB Computer) Stand 01/2017

1. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verkaufs- und Lieferungsverträge und ergänzen gegebenenfalls die Vertragsbedingungen für EDV-Leistungen und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von CIB Computer schriftlich bestätigt werden. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften des Kaufgegenstandes. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für CIB Computer auch dann unverbindlich, wenn CIB Computer nicht ausdrücklich widerspricht. Angebote sind freibleibend, soweit CIB Computer nicht ausdrücklich eine Bindungserklärung abgegeben hat. Den Angeboten beigefügte Unterlagen dienen lediglich der Information des Bestellers und sind auf Verlangen von CIB Computer zurückzugeben.

2. Preise

Alle Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu. Fracht und Kosten der Transportversicherung werden dem Besteller zusätzlich berechnet. Falls nach Auftragsbestätigung Preis- und Lohnerhöhungen oder sonstige Umstände eintreten, ist CIB Computer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

3. Lieferung

In der Auftragsbestätigung genannte Lieferfristen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Abganges der Lieferung im Werk des Herstellers. Sie gelten nur ungefähr. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus, dazu gehört der rechtzeitige Eingang der vom Besteller beizubringenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfristen tritt ein, wenn durch unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Energie- und Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung oder behördliche Maßnahmen oder durch Verspätung oder das Ausbleiben von Zulieferungen die Lieferung verzögert wird. Dauern Hemmungen länger als einen Monat oder finden Betriebsstilllegungen in Werken der Vorlieferanten statt oder treten nicht nur vorübergehende außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Willens der CIB Computer liegen, ein, so ist CIB Computer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. CIB Computer ist zu Teillieferungen und Lieferungen vor Ablauf der Lieferfrist berechtigt. Kommt CIB Computer mit der Lieferung in Verzug, ist der Besteller nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird CIB Computer die Ausführung des Vertrages aus von ihr nicht zu vertretenden Umständen unmöglich, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4. Gefahrenübergang

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Lieferung das Lieferwerk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird.

5. Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend zu machen. Erweisen sich Gütemängel der Ware, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrenübergang als begründet, leistet CIB Computer nach ihrer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Besteller ist berechtigt, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitere Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Lieferungen und/oder Leistungen selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. CIB Computer haftet allerdings in voller Schadenshöhe bei eigenem groben Verschulden und Vorsatz und dem leitender Angestellter, außerdem dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen. Gehaftet wird allerdings lediglich auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens, die Haftung für vertragsuntypische und nicht vorhersehbare Schäden ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht bei Fehlern, bei Personen- und Sachschäden, an privat genutzten Gegenständen, soweit das Produkthaftungsgesetz eingreift. Der Haftungsausschluss gilt ebenfalls nicht für die Fälle, wo bestimmte Eigenschaften zugesichert worden sind.

6. Recht von CIB-Computer auf Rücktritt

Erhält CIB Computer nach Vertragsabschluss Auskünfte, die die Gewährung eines Kredites nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder ergeben sich Tatsachen, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Zahlungseinstellung, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren, Geschäftsauflösung, Veränderung der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse, so ist CIB Computer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen oder soweit andere Bezahlung als Barzahlung vereinbart ist, Barzahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn der Besteller fällige Rechnungen von CIB Computer trotz Mahnung nicht zahlt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Erweiterungen. CIB Computer behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller zustehenden Ansprüche einschließlich der künftig eingehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Besteller bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bis dahin können die gelieferten Gegenstände nicht verändert, veräußert oder in irgendeiner Weise belastet werden. Der Besteller darf keinem Dritten den Besitz an den gelieferten Gegenständen überlassen. Der Besteller wird CIB Computer unverzüglich über Pfändung oder sonstige Verfügungen Dritter unterrichten. Der Besteller trägt alle Kosten, die bei der Verteidigung des Eigentums entstehen. Falls der Besteller den Kaufpreis und die sonstigen Forderungen nicht voll bezahlt, kann CIB Computer unbeschadet aller sonstigen Rechtsbehelfe die Gegenstände 30 Tage nach Fälligkeit der Zahlung in Besitz nehmen und entfernen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierin nicht zu sehen. CIB Computer ist berechtigt, für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Geräte auf Kosten des Bestellers gegen alle üblichen Risiken zu versichern, wenn nicht der Besteller den Abschluss einer solchen Versicherung nachgewiesen hat.

8. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, es sei denn, es liegen anderslautende schriftliche Vereinbarungen vor. Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung der Zahlung; eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist CIB Computer unbeschadet der Geltendmachung anderer ihr zustehender Rechte berechtigt, als Mindestverzugsschaden Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Einer förmlichen Mitteilung des Verzuges bedarf es nicht. CIB Computer behält sich mangels ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung von Fall zu Fall die Entscheidung über die Annahme von Wechseln, Schecks und anderen Anweisungspapieren vor. Die Kosten für Diskontierung und Einbeziehung fallen, wenn nichts anderes in der Auftragsbestätigung bestimmt ist, dem Besteller zur Last. Alle derartigen Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber angenommen.

9. Schlussbestimmungen

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand Berlin. CIB Computer ist auch berechtigt, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz des Bestellers allgemein zuständig ist. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht, wie es zwischen Inländern zur Anwendung kommt. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbindet den Besteller im Übrigen nicht vom Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar.

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