One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) mit SAP Business One

ByAnja Schleinitz

One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) mit SAP Business One

Zum 01.07.2021 treten Änderungen im deutschen Umsatzsteuergesetz in Kraft. Diese basieren auf dem vom Rat der Europäischen Union verabschiedeten Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel. 

Kern der Neuerungen ist, dass die Besteuerung bei Verkäufen an Endkunden einheitlich ab einem Wert von 10.000 Euro (netto) im Bestimmungsland erfolgen muss. Die bisherigen unterschiedlichen Lieferschwellen (35.000 oder 100.000 EUR für den Versand an Privatkunden im Ausland) entfallen. Angemeldet werden muss die Besteuerung im jeweiligen EU Land.

Zur Vereinfachung dient das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS), indem die Registrierungspflicht in allen anderen EU Ländern entfällt. Es löst das bislang auf elektronische Dienstleistungen ausgerichtete Besteuerungsverfahren, das sogenannte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS), ab. Nach Registrierung zum OSS Verfahren, auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern, können Sie Ihre EU Umsätze auch in Deutschland anmelden.

In SAP Business One bilden wir dies über die Anlage von Steuerschlüsseln und die entsprechende Steuerkennzeichenermittlung ab.

Wenn Sie dazu Fragen haben, setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung.

About the author

Anja Schleinitz administrator

Head of Business Development

WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner